Beratung

Unser Beratungs-Angebot

Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach § 16 SGB II

Dipl. Sozialpädagogin Andrea Marhold, Soziales Zentrum AlRa e.V.
Dipl. Sozialpädagogin Andrea Marhold

Die Beratungsstelle des Sozialen Zentrums AlRa e.V. nimmt seit dem 01.01.2005 für den Landkreis Ammerland die psychosoziale Betreuung von besonders hilfebedürftiger Langzeitarbeitslosen, die ohne verstärkte Unterstützung nicht wieder integrierbar sind, wahr.

Schwerpunkt im Rahmen der psychosozialen Betreuung ist die Unterstützung der Langzeitarbeitslosen bei der Ordnung des persönlichen Umfeldes (z.B. Anbahnung von Schuldnerberatung, Suchtberatung, Sicherstellung der Kinderbetreuung usw.) und Hilfestellung zu leisten, um Hemmnisse abzubauen, die der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeitsgelegenheit entgegenstehen. Desweiteren wird vermittelt und unterstützt bei Konflikten mit Behörden, beim Ausfüllen von Anträgen und Erläutern von Bescheiden.
Auch werden Hilfen bei Wiedereingliederungsbemühungen und bei der beruflichen Neuorientierung gegeben.

Die Notwendigkeit eines solchen Angebotes wird deutlich, wenn man sich die massive Existenznot durch langanhaltende Arbeitslosigkeit, aber auch durch gesundheitliche Einschränkungen sowie die Perspektivlosigkeit für die Zukunft der uns zugewiesenen Menschen betrachtet.

In unserem Praxisalltag ist es die Regel, ausgiebig Zeit für die Beratungsgespräche zu nehmen, um bessere Ausgangsbedingungen für vertrauensvolle Gespräche bieten zu können. Diese Zeit wird dazu benötigt, um an den Kern der Hemmnisse, die eine Aufnahme von Arbeit verhindern, heranzukommen und diese „aufbrechen“ und, im besten Fall, abbauen zu können.

Ziel dieser sozialpädagogischen Betreuung sollte es sein, die Hilfebedürftigen so anzuleiten, dass sie eigenständig ihre Situation erkennen können und positiv zu beeinflussen lernen.

Allgemeine Beratung

Ergänzend zu der Beratungsarbeit im vereinbarten Umfang, suchen täglich Ratsuchende aus eigener Intitiative die Beratungsstelle auf bzw. fragen telefonisch nach Problemlösungen.
Es gilt sie über die neue Gesetzeslage, aber selbstverständlich auch über ihre Rechte u. Pflichten, auch gegenüber der Leistungsträger, zu beraten.

Themenbereiche wie SGB II, SGB III, SGB XII, Wohngeld, Bewerbung/Lebenslauf, Schulden, psychosoziale Betreuung usw. sind auch weiterhin Inhalte dieser Beratungen.

Insgesamt ist zu sagen, dass im vergangenen Jahr die Zahl der durchgeführten Beratungsgespräche, aber auch der zeitliche Umfang dieser Beratungen, stetig angestiegen ist.

Die Beratungsarbeit hat sich in Hinsicht psychosozialer Beratung, Perspektivfindung mit und für die Ratsuchenden sowie Motivierung zur Eigeninitiative, verstärkt.